Leistung

Arbeits- & Sicherheitsschuhe

Auch im Sicherheitsschuh dürfen Ihre Füße gut versorgt sein – mit zertifizierten Einlagen und Zurichtungen, die den Schutz erhalten.

Zeichnung: ein Sicherheitsschuh mit Schutzkappe und herausragender Einlage

Wer im Beruf Sicherheitsschuhe tragen muss und orthopädische Hilfsmittel braucht, steht vor einer Besonderheit: Ein Sicherheitsschuh darf nur so verändert werden, wie es der Hersteller im Rahmen einer Baumusterprüfung freigegeben hat. Sonst erlischt die Schutzwirkung – und damit auch die Zulassung.

Maßgeblich ist die Regel DGUV 112-191 (früher BGR 191). Der Schuhhersteller legt fest, welche Aufbaumaterialien und Klebstoffe verwendet werden dürfen. Das gilt für Zurichtungen genauso wie für orthopädische Einlagen.

  • ZertifiziertNur baumustergeprüfte Kombinationen aus Schuh und Versorgung.
  • Wir beratenWir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Schuh für Einlagen oder Zurichtungen zugelassen ist.
  • AntragswegeWir helfen bei Kostenvoranschlag und Unterlagen für den richtigen Kostenträger.

Worauf Sie beim Schuhkauf achten sollten

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob die gestellten Sicherheitsschuhe nach DGUV 112-191 für orthopädische Versorgungen zugelassen sind. Dabei gibt es zwei Gruppen:

  • Schuhe, die für baumustergeprüfte Maßeinlagen zugelassen sind – davon gibt es viele Modelle.
  • Schuhe, die zusätzlich für Zurichtungen wie Verkürzungsausgleich, Abrollhilfen oder Sohlenversteifungen zugelassen sind – deutlich weniger Modelle.
  • Reicht beides nicht aus, kommen teilkonfektionierte Sicherheitsschuhe in Einzelfertigung oder orthopädische Maßschuhe als Sicherheitsschuh infrage.

Wer zahlt was?

Die Zuständigkeiten sind gesetzlich klar geregelt: Den Sicherheitsschuh selbst stellt der Arbeitgeber. Für die orthopädische Einlage oder Zurichtung ist je nach Ursache und Versicherungszeit ein anderer Kostenträger zuständig – nicht die Krankenkasse.

Deutsche Rentenversicherung

Bei Erkrankungen oder privaten Unfällen, wenn Sie mindestens 15 Jahre versichert sind.

So läuft es ab

  • Ihr Arzt erstellt einen ärztlichen Befundbericht (kein normales Rezept).
  • Ihr Arbeitgeber bescheinigt die Notwendigkeit inklusive Sicherheitsklasse (S1, S2, S3).
  • Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Von uns erhalten Sie Kostenvoranschlag, Fotos und Abdrücke Ihrer Füße.

Agentur für Arbeit

Bei Erkrankungen oder privaten Unfällen, wenn Sie weniger als 15 Jahre versichert sind.

So läuft es ab

  • Sie kommen mit einer ärztlichen Verordnung zu uns.
  • Wir erstellen Fotos, Abdrücke und einen Kostenvoranschlag.
  • Wir reichen die Unterlagen ein und melden uns nach der Genehmigung bei Ihnen.

Berufsgenossenschaft

Wenn die Versorgung wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls nötig ist.

So läuft es ab

  • Die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt stellt die Verordnung aus.
  • Wir reichen Fotos, Abdrücke und Kostenvoranschlag bei Ihrer BG ein.
  • Viele Berufsgenossenschaften regeln die Versorgung für mehrere Jahre in einem Schuhpass.

Häufige Fragen

Darf ich meine normalen Einlagen in den Sicherheitsschuh legen?

Nein. Nicht zertifizierte Einlagen können die Schutzwirkung des Schuhs beeinträchtigen, und die Zulassung erlischt. Es müssen Einlagen sein, die für genau dieses Schuhmodell baumustergeprüft sind.

Das Thema klingt kompliziert – helfen Sie mir?

Ja. Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und erstellen alles, was von unserer Seite nötig ist. Auskunft gibt auch Ihr jeweiliger Kostenträger.

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Füße.

Kommen Sie mit Ihrem Rezept vorbei oder rufen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und ehrlich.