Warum nicht jede Einlage erlaubt ist
Sicherheitsschuhe werden mitsamt ihrem Fußbett geprüft und zugelassen. Wird eine beliebige Einlage eingelegt, verändert das zum Beispiel die Höhe im Zehenbereich oder die elektrische Ableitfähigkeit. Die Zulassung erlischt – im Ernstfall auch der Versicherungsschutz.
Deshalb gilt die Regel DGUV 112-191: Orthopädische Einlagen und Zurichtungen dürfen nur in einer vom Hersteller baumustergeprüften Kombination eingesetzt werden.
Wer die Kosten übernimmt
- Den Sicherheitsschuh selbst stellt der Arbeitgeber.
- Für die orthopädische Anpassung ist bei mindestens 15 Versicherungsjahren meist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
- Bei weniger als 15 Versicherungsjahren ist es in der Regel die Agentur für Arbeit.
- Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Unser Tipp
Klären Sie vor dem Kauf mit Ihrem Arbeitgeber, ob das Schuhmodell für orthopädische Einlagen zugelassen ist. Bei allen weiteren Schritten – vom Kostenvoranschlag bis zur fertigen Versorgung – unterstützen wir Sie gern.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Beratung.




